Patienteninfo: Was benötige ich für die Therapie?

Vorarlberg

In Vorarlberg bin ich als Physiotherapeut und als Osteopath tätig. Sie benötigen sowohl für die physiotherapeutische Behandlung als auch für die osteopathische Behandlung eine Verordnung Ihres Hausarztes oder Ihres Facharztes. Im Idealfall verschreibt Ihnen Ihr Arzt sechs Behandlungen à 45 Minuten. Diese Verordnung müssen Sie für die physiotherapeutische Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Da ich Wahltherapeut bin, bekommen Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bezahlen. Anschließend können Sie einen Teil, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert, zurückfordern.

Für die osteopathische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres Hausarztes oder Facharztes. Die Verordnung muss nicht bewilligt werden, da die Grundversicherung osteopathische Behandlungen nicht übernimmt. Wenn sie zusatzversichert oder privatversichert sind, wird die osteopathische Behandlung meist bezahlt. Fragen zum Versicherungsumfang beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Liechtenstein

In Liechtenstein bin ich ausschließlich als Osteopath tätig.

Sie benötigen keine Verordnung. Die osteopathische Behandlung wird zu ca. 70 Prozent von der Zusatzversicherung (Natur- und Komplementärtherapie) übernommen. Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bezahlen. Anschließend können Sie den Anteil, den die Krankenkasse übernimmt, zurückfordern. Osteopathie wird nicht über die Grundversorgung abgerechnet.

In Liechtenstein bin ich vom Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) anerkannt.